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Allgemeine Geschäftsbedingungen Egger Telematik 8057 Zürich

 

  

 

Allgemeine Bestimmungen

 

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    Für alle Angebote und Aufträge sind ausschliesslich nachstehende Geschäftsbedingungen massgebend. Alle Bestellungen sind freibleibend.

     

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    Die von uns gezeigten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts ,-Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich (insbesondere Branding nicht ausgeschlossen). Für eventuelle Abweichungen von der Produktbeschreibung übernimmt Egger Telematik keine Haftung.

     

Verbindlichkeit der Bestellung

 

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    Verbindlicher Vertrag:
    Alle getätigten Bestellungen sind verbindlich. Das heisst ausdrücklich, dass Sie sich verpflichtet haben, die bestellte Ware anzunehmen respektive abzuholen.

     

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    Nachnahme:
    Bei Verweigerung der Annahme eines Nachnahmepaketes stellen wir Ihnen CHF 40.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung und zusätzlich 10% des Warenwertes. Zusätzlich werden die gesamten Portokosten verrechnet.

     

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    Vorauszahlung:
    Bei Bestellung per Vorauszahlung verpflichten Sie sich zur Begleichung des Kaufbetrages innert 10 Tagen nach Bestellung. Wird der Kaufbetrag nicht überweisen stellen wir Ihnen CHF 40.- Bearbeitungsgebühren in Rechnung und zusätzlich 10% des Warenwertes.

     

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    Abholung:
    Bei Bestellung per Selbstabholung muss die reservierte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang gegen Barzahlung abgeholt werden. Ansonsten sehen wir uns gezwungen, Ihnen CHF 40.- Bearbeitungsgebühren und zusätzlich 10% des Warenwertes in Rechnung zu stellen.

     

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    Zusatzkosten, die durch eine Annahmeverweigerung und Lagerung der Ware entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.

     

Lieferbedingungen

 

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    Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Schweiz.

     

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    Es stehen Ihnen folgende Möglichkeit des Versandes zur Verfügung: Nachname, Vorauszahlung, Barzahlung. Die Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Kunden.

     

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    Bei den Versandarten Nachname und Vorauszahlung wird Ihnen ein Portoanteil von CHF 15.00 exkl. MWST verrechnet.

     

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    Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände (Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt) bei Egger Telematik oder unseren Lieferanten, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 4 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Sollte die Ware nicht ab Lager verfügbar sein, aber ein Liefertermin angegeben werden kann, so ist der Kunde ebenfalls mindestens 4 Wochen an die Bestellung verpflichtet. Alle Lieferfristen sind unverbindlich und meinen Werktage, d.h eine Woche = 5 Werktage. Die Lieferfristen sind nur Schätzungen und können davon abweichen.

     

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    Möchte der Kunde innerhalb der ersten 4 Wochen vom Vertrage zurücktreten, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- zu entrichten. Ein Rücktritt ist nur möglich, falls die Ware noch nicht an den Kunden versendet wurde oder die Ware vom Lieferanten noch nicht an Egger Telematik unterwegs ist.

     

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    Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unseren Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferung unseren Firmensitz verlässt.

     

  • Teillieferungen: Wir sind zu Teillieferungen in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
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Zahlungsbedingungen

 

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    Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich, wenn nicht anderweitig angegeben, inklusive Mehrwertsteuer (Änderung des Steuersatzes auch bei anderweitiger Abrede jederzeit vorbehalten). Der Kaufpreis ist bei Übergang von Gefahr und Nutzen am Kaufgegenstand fällig. Er ist in jedem Fall ohne jeglichen Abzug geschuldet und innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

     

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    Bei allen Lieferungen sind die Porto- und Versandkosten einen Teil der Gesamtkosten.

     

Eigentumsvorbehalt

 

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    Alle Lieferungen von Egger Telematik erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.

     

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    Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsganges weiterveräussern. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von Egger Telematik an Egger Telematik ab. Egger Telematik nimmt diese Abtretung an.

     

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    Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt der seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Egger Telematik ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderer Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräusserung zu widerrufen. Egger Telematik kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

     

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    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und Egger Telematik auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an Egger Telematik ab. Egger Telematik nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Massgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

     

Gewährleistung

 

  • Es gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers!

     

    Bei Mängeln oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Egger Telematik nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Versendung des Reparaturgegenstandes oder einer Ersatzlieferung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

     

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    Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Egger Telematik entsprechen.

     

  • Eine Rückgabe oder Umtausch im Garantiefalle ist ausdrücklich ausgeschlossen!

     

     

     

  • Die Garantie beträgt bei allen Produkten 24 Monate. Ausnahmen sind namentlich deklariert.
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  • Terminverschiebungen
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    Werden gebuchte  Termine ohne Absage nicht eingehalten, werden Zeit und 10% der Materialkosten an den Kunden verrechnet. Termine gelten als rechtzeitig abgesagt wenn diese mindestens 24 Stunden zum voraus storniert werden.

     

Haftung

 

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    Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung, auch für Schäden, die nicht an dem gelieferten Erzeugnis oder an der erbrachten Werkleistung selbst entstanden ist, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und /oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen.

     

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    Egger Telematik übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können.

     

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    Ein Umtausch von einwandfreien Produkten ist ausgeschlossen.

     

Schlussbestimmungen

 

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    Wir behalten uns vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.

     

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    Es gilt Schweizer Recht

     

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    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

     

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich, Schweiz.